Atelierhaus
Baukonstruktion 1b
2. Semester SoSe 2023

An einem fiktiven Ort ist ein Atelierhaus als Teil einer größeren Siedlungsstruktur zu errichten. Der Ort wird dabei stark von den äußeren Rahmenbedingungen definiert. Dazu gehören neben der Parzellengröße, der Ausrichtung und Erschließungslogik auch formale und konstruktive Vorgaben, die darauf abzielen trotz großer Varianz bei den einzelnen Gebäuden eine gewisse Einheitlichkeit innerhalb der Gesamtstruktur zu erreichen. Das Ensemble entsteht somit aus der Summe seiner unterschiedlichen Teile, die auf Grund eines einheitlichen Regelwerks zu einer Ähnlichkeit verpflichtet sind.
Für jedes Projekt steht die gleiche, rechteckige Parzelle in den Abmessungen 21,50 m (Länge) x 9,00 m (Breite) zur Verfügung. Die begleitenden Erschließungsstraßen liegen an den Schmalseiten der Parzellen. Die gesamte Parzelle ist mit einer 3,00 m hohen Mauer zu umschließen, die nur an den Erschließungsseiten durchbrochen werden kann.
Die entstehende Siedlung ist als Teil einer städtischen Bebauung zu verstehen, die mit ihren kleinen Parzellen die Ansiedlung von Gewerbetreibenden und Vertretenden freischaffender Berufe (Kreativwirtschaft) begünstigen soll. Um das Gebiet zu einem lebendigen Quartier werden zu lassen, ist ein Teil der Programmfläche mit Kontakt zum Straßenraum zu planen und zumindest temporär der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es ist weder eine Heizung noch eine ergänzende Wärmedämmung vorzusehen.
Das Gebäude ist als Mauerwerksbau mit monolithischem Wandaufbau aus 36,5 cm starkem Mauerwerk zu errichten, welches sowohl im Innenraum als auch von außen als unverputztes Sichtmauerwerk ausgeführt werden soll. Die Dachkonstruktion ist als geneigtes Dach auszuführen, bei dem das Dachtragwerk unterseitig sichtbar bleibt. Es bleibt den Bearbeitenden überlassen, inwieweit sie sich untereinander abstimmen, um die Anbausituation der unmittelbaren Nachbargebäude bei der eigenen Planung zu berücksichtigen.


















