Waschhaus

Baukonstruktion 1b
2. Semester SoSe 2021

Der Wohnungsmarkt in den Städten ist seit Jahren angespannt, denn bezahlbarer Wohnraum ist rar und zugleich ziehen immer mehr Menschen in die Stadt. Vor diesem Hintergrund werden Wohnkonzepte für ein gemeinschaftliches Wohnen für verschiedene Alters- und Lebensformen wieder attraktiv. Ein in der Hausgemeinschaft typischerweise geteilter Ort ist das Waschhaus. Neben seiner Funktion als Ort des Reinigens und Trocknens von Kleidung, entwickelt er sich vielerorts zum Treffpunkt – bei einem Kaffee werden hier Neuigkeiten ausgetauscht. Ausgehend von der Idee eines Ortes der Zusammenkunft, wird das Waschhaus in der Entwurfsaufgabe als Nukleus verstanden, an dem nicht nur gewaschen wird, sondern auch weitere gemeinschaftliche Funktionen stattfinden. Hierzu zählen z. B. Versammlungen und Feste in der Hausgemeinschaft, bei denen gekocht, getanzt und besprochen wird. 

In dem zu planenden Waschhaus im Hof einer Blockrandbebauung in Aachen sollen zwei Haupträume mit jeweils ca. 50 m² Grundfläche angeordnet werden. Der erste Raum dient primär der Aufstellung von insgesamt 12 Waschmaschinen. Der zweite Raum dient vorwiegend dem Aufenthalt. Dafür muss er in unterschiedlicher Weise möblierbar und mit einer ca. 3 Meter langen Küchenzeile ausgestattet sein. Um den Raum auch bei kälterem Wetter nutzen zu können, ist ein Bollerofen mit zugehörigem Kamin einzuplanen. Eine räumliche Verbindung der beiden Haupträume ist denkbar. Ergänzt werden die beiden Haupträume durch dienende Räume.  Außerdem ist eine überdachte Fläche im Außenbereich von ebenfalls mindestens 50 m² zu planen. Hier kann alltags die Wäsche aufgehängt und bei Bedarf die Gemeinschaftsnutzung ins Freie verlagert werden. Die Gestaltung der gebäudenahen Außenanlagen (Wege, Pflanzungen etc.) ist entwurfsabhängig und Teil der Aufgabe.

Da das Waschhaus nur kurzzeitig und für vereinzelte Gemeinschaftsveranstaltungen genutzt wird, ist es nicht erforderlich das zu errichtende Gebäude nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung zu planen. Das Gebäude ist als Mauerwerksbau mit monolithischem Wandaufbau zu errichten, welches sowohl im Innenraum als auch von außen als unverputztes Sichtmauerwerk ausgeführt werden soll. Die Dachkonstruktion ist als geneigtes Dach auszuführen, bei dem das Dachtragwerk unterseitig sichtbar bleibt.   

Ausgewählte Arbeiten

Ausstellungskonzept:
Prof. Hartwig Schneider, Carolin Harland, Felix Piel